Energie-Investitionsabzug

Energie-Investitionsabzug

Wenn Sie unsere E-Kerzen mit LEDs kaufen, haben Sie Anspruch auf den Energie-Investitionsabzug. Der Energie-Investitionsabzug ermöglicht es Unternehmen, in energiesparende Techniken und erneuerbare Energien zu einem günstigen Steuersatz zu investieren. Sie können – zusätzlich zu Ihren üblichen Abschreibungen – 55 % der Investitionskosten vom zu versteuernden Gewinn abziehen.

Dadurch zahlen Sie weniger Einkommens- oder Körperschaftsteuer. Im Durchschnitt bringt Ihnen der Energie-Investitionsabzug einen Nettosteuervorteil von rund 11 %. Neben diesem Steuervorteil führen energieeffiziente Investitionen auch zu einer geringeren Energierechnung.

Wenn Sie mehr wissen möchten, besuchen Sie bitte unsere Kontaktseite.
Bedingungen

Sie kommen für einen Energie-Investitionsabzug in Frage, wenn Ihre Investition in ein Betriebsmittel die folgenden Bedingungen erfüllt:
• Die Höhe der Energieinvestitionen beträgt mindestens 2.500 € pro Betriebsmittel.
• Das Betriebsmittel wurde bisher nicht benutzt.
• Sie können nicht gleichzeitig einen Energie-Investitionsabzug und einen Umweltinvestitionsabzug für dasselbe Betriebsmittel erhalten.
. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen.

Weitere Infos über den Energie-Investitionsabzug

Möchten Sie mehr über den Energie-Investitionsabzug erfahren? Bitte wenden Sie sich an uns.

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